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Prüfung von PSAgA

 

 

Sie wollen die Sicherheit der im Unternehmen eingesetzten Betriebsmittel sicherstellen und lassen Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gemäß Betriebssicherheitsverordnung und BGR 198 prüfen

PSAgA ist mindestens jährlich durch eine Befähigte Person zu prüfen. Die Prüffristen werden grundsätzlich über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Kriterien wie z.B. Herstellerhinweise, betriebliche Erfahrungen, Benutzungsdauer- und häufigkeit, mechanische Beanspruchung, Umwelteinflüsse und Fehlerquote werden bei der Festlegung der Prüffrist berücksichtigt.

 

Unsere Leistungen:

 

 

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